FAQ zum Thema „Kupieren“

Da wir feststellen müssen, dass nach wie vor viele Gerüchte und auch Fehlinformationen zu diesem Thema in Umlauf sind, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Dinge in eine kurze Übersicht gebracht:

„Ist Kupieren in Deutschland erlaubt?“

Nein, es ist verboten (§6TierSchG) und erfüllt den Straftatbestand nach §§ 17 oder 18 TierSchG und wird entsprechend entweder mit Geldbuße oder Freiheitsstrafe, ggf. in Verbindung mit einem Halteverbot geahndet.

„Ist das Kupieren im Ausland erlaubt?“

Im gesamten EU-Raum, sowie in nahezu allen Europäischen Staaten ist Kupieren verboten. Weltweit ist es in einigen Nationen noch erlaubt.

„Ist es erlaubt, den eigenen Welpen aus z.B. Deutschland zum Kupieren ins Ausland und dann wieder zurück zu bringen?“

Nein.

„Ist der Import von kupierten Hunden aus dem Ausland erlaubt?“

Noch ist der Import nach z.B. Deutschland (bedingt!) erlaubt, er unterliegt aber strengen Tierseuchenrechtlichen Bestimmungen, deren Umgehung mit der Beschlagnahme des Tieres, mit der Verbringung des Tieres in amtliche Tollwutquarantäne, mit der Rücksendung des Tieres in das Herkunftsland und bei unklarem Tollwutstatus schlimmstenfalls mit der Euthanasie des Tieres durch den Amtstierarzt enden kann.

„Was ist eine Kupierbescheinigung?“

Eine Kupierbescheinigung ist kein amtliches Dokument. Sie soll dem Kunden das zwar suggerieren, hat aber keinerlei Bewandtnis und auch keinen Einfluss darauf, ob der Welpe legal oder illegal importiert wurde. Darüber hinaus wird auch kein Tierarzt, der innerhalb z.B. der EU ansässig ist, mit einer "Kupierbescheinigung" praktisch einen Gesetzesverstoß dokumentieren, da das Kupieren in der gesamten EU strikt verboten ist. Häufig sind Kupierbescheinigungen also selbst gemachte Phantasieschreiben mit gefälschten Stempeln. 

„Ist das Tapen frisch kupierter Ohren in Deutschland erlaubt?“

Das ist Ermessenssache der Veterinärämter. Einige erlauben es, einige verbieten jegliche weitere Manipulation am Ohr eines kupierten Tieres.

„Werden Tiere im Ausland in einer Tierklinik unter Vollnarkose kupiert?“

Selten, da Tierkliniken z.B. im EU-Raum mit illegalem Kupieren ihre Zulassung riskieren. In der Regel werden aus Kostengründen Amputationen der Ohren und Ruten von Privatleuten (die nicht immer Tierärzte oder entsprechend ausgebildet sein müssen) unter Sedierung durchgeführt. Das bedeutet, dass das betroffene Tier schläfrig, bzw. bewegungsunfähig ist und auch keine Schmerzlaute absondern kann, es ist aber bei vollem Bewusstsein und Schmerzempfinden.

„Welche Folgen hat das Kupieren der Ohren für den betroffenen Hund?“

Von der Schmerzhaftigkeit des Eingriffes selbst abgesehen, leidet ein vollkupierter Hund häufig daran, dass die Ohren im Anschluss nicht aufrecht stehen und das Mittelohr, bzw. Innenohr komplett ungeschützt bleibt. Da bei der Amputation auch Nervenstränge durchtrennt werden, hat dies Einfluss auf die Mimik eines Hundes und damit auch auf die innerartliche Kommunikation.

„Welche Folgen hat das Kupieren der Rute für den betroffenen Hund?“

Auch hier von den Schmerzen unmittelbar nach der Amputation abgesehen, verbleiben häufig lebenslange Phantomschmerzen im Rutenstumpf. Bei der Amputation wird nicht selten der letzte Wirbel gequetscht oder gesplittert, was zu erheblichen neurologischen Problemen führen kann. Darüber hinaus kann ein an der Rute kupierter Hund schlecht ausbalancieren und nicht zuletzt kann er nicht sauber mit Artgenossen kommunizieren, da die Rute einen wichtigen Bestandteil für die innerartliche Kommunikation darstellt.

"Darf ein kupierter Hund in die Schweiz importiert werden?"

Nein. Die Schweiz geht da absolut rigoros vor, es gibt lediglich explizite Ausnahmen, die bei dem angemeldten Import beim Zoll und Amtstierarzt hieb- und stichfest nachgewiesen werden müssen (z.B. Bruch der Rute durch ein Röntgenbild o.ä.). Lediglich kupierte Hunde von Feriengästen dürfen einreisen, Verstöße gegen das Importverbot enden nicht selten mit der Euthanasie des betreffenden Tieres.

"Darf ein kupierter Hund nach Österreich importiert werden?"

Nein. Weder Österreichische Privatleute, noch Tierschutzvereine dürfen kupierte Hunde aus dem Ausland importieren. Auch hier gilt: lediglich kupierte Hunde von Feriengästen dürfen einreisen.