Vereinssatzung Dobermann-Rescue Hungaria e.V. (DRH e.V.)

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „Dobermann-Rescue HUNGARIA e. V.“ (abgekürzt DRH e.V.). Sein Arbeitsgebiet erstreckt sich auf das Deutsche Bundesgebiet und Ungarische Komitate.
  2. Er hat seinen Sitz in D-42697 Solingen, Bodlenberg 1.

§ 2 Aufgaben und Ziele

Der Verein hat die Interessen der Tierschützer in Deutschland und Ungarn zu koordinieren und ihnen Hilfestellung bei der Verbreitung des Tierschutzgedankens, dem Schutz der Tiere selbst, deren tierärztlichen Versorgung und der Vergabe der Tiere in dafür geeignet erscheinende Hände zu leisten.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch die Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Fördermitglieder

Fördermitglieder des Tierschutzvereins können alle rechtsfähigen natürlichen Personen oder juristische Personen sein, die sich den Schutz der Tiere oder den Kampf gegen den Missbrauch auf Gebieten, auf den das Tier Opfer menschlicher Maßnahmen oder Nachstellungen ist, zur Aufgabe gestellt haben.

§ 5 Aufnahme von Fördermitgliedern und Ende der Fördermitgliedschaft 

  1. Die Aufnahme der Fördermitglieder erfolgt durch den Vorstand.
  2. Die Fördermitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder durch den Tod des Fördermitgliedes.
  3. Der Austritt kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Einschreibebrief unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist erklärt werden. Gegen die Entscheidung über den Ausschluss, der begründet werden muss, ist innerhalb eines Monats seit Zustellung des Beschlusses, eine schriftliche Beschwerde an die Hauptversammlung möglich. Die Entscheidung der Hauptversammlung ist endgültig.

§ 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Hauptversammlung.

§ 7 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
  2. Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt mit einfacher Stimmenmehrheit, in geheimer Abstimmung oder durch Zuruf bzw. offene Wahl. Der Vorstand kann ein Vereinsmitglied mit der Geschäftsführung beauftragen.
  3. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.
  4. Der Vorstand hat und erfüllt die ihm durch Gesetz und Satzung zugewiesenen Rechte und Pflichten. Folgende Aufgaben sind ihm übertragen:
    - Einrichtung und Betrieb einer Geschäftsstelle
    - Geschäftsführung oder die Überwachung der Geschäftsführung.
  5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende und zwei Vorstandsmitglieder oder bei Verhinderung des Vorsitzenden drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit.
  6. Über die Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben ist.

§ 8 Hauptversammlung

  1. Die Jahreshauptversammlung wird nach Bedarf, wenigstens jedoch ein Mal im Jahr vom Vorstand einberufen.
  2. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Fördermitglieder berechtigt. Jedes Fördermitglied, auch jedes Vorstandsmitglied, hat nur eine Stimme, die nicht übertragbar ist.
  3. Die Hauptversammlung muss mindestens 2 Wochen vorher schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen werden. Es gilt das Datum des Poststempels oder der Zustellung. Anträge an die Hauptversammlung sind spätestens eine Woche vorher mit Begründung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
  4. Die Hauptversammlung hat folgende Aufgaben:
    - Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichts
    - Wahl der Vorstandsmitglieder
    - Entlastung des alten Vorstandes
    - Änderung der Satzung
    - Entscheidung über Beschwerden
    - Die Auflösung des Vereins.
  5. Der Vorstand kann der Hauptversammlung Angelegenheiten nach seinem Ermessen zur Beschlussfassung vorlegen. Er ist an die gefassten Beschlüsse gebunden. Fristgemäße Anträge sind der Hauptversammlung vorzulegen.
  6. Die Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Fördermitglieder beschlussfähig. Zur Beschlussfassung ist die einfache Stimmenmehrheit erforderlich und ausreichend. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
  7. Zur Satzungsänderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit der zur Hauptversammlung erschienenen Vorstandsmitglieder erforderlich.
  8. Über die Beschlüsse der Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben.

§ 9 Beiträge

  1. Der Jahresbeitrag wird von der Hauptversammlung festgelegt.
  2. Der Beitrag kann halbjährlich oder einmal im Jahr entrichtet oder überwiesen werden.
  3. Erfüllungsort ist Solingen, der Sitz des Vereins.

§ 10 Kassenführung

  1. Die Kassenführung und die Vermögensverhältnisse des Vereins sind nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres entweder von Steuerbevollmächtigten oder von 2 Rechnungsprüfern zu prüfen und in der Hauptversammlung vorzutragen. Der Bericht ist schriftlich niederzulegen, so dass eine Woche vor der Mitgliederversammlung, in welcher dem Vorstand Entlastung erteil werden soll, den Fördermitgliedern Gelegenheit gegeben wird, den Bericht auf der Geschäftsstelle des Vereins einzusehen.

§ 11 Das Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 12 Auflösung des Vereins

Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine zu diesem Zweck einberufene Hauptversammlung mit drei Vierteln der möglichen Stimmen. Nicht anwesende Fördermitglieder können ihre Stimme schriftlich abgeben.

§ 13 Vermögensregelung bei Auflösung

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen des Vereins nach Begleichung eventueller Schulden an den Tierschutzverein Borkum e.V. in Borkum, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke des Tierschutzes zu verwenden hat.

Beschlossen am Samstag, 29.11.2008

Am 29.11.2008 wurden in der Gründungsversammlung folgende Vorstandsmitglieder gewählt:

1. Vorsitzernde: 
Sabine Winklmann

2. stellvertr. Vorsitzernder: 
Ralf Winklmann

Kassenführung / Finanzen: 
Petra Viecenz (seit Juni 2011)

Schriftführung/Öffentlichkeitsarbeit: 
Mascha Lüdicke (seit Juni 2011)

Der Verein "Dobermann-Rescue HUNGARIA e.V." wurde eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht Solingen unter VR 1862